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Ältere Dame und älterer Herr unterhalten sich | © Art_Photo - stock.adobe.com

Willkommen in der Caritas
Fachstelle für pflegende Angehörige Rosenheim

Die Fachstelle für pflegende Angehörige Rosenheim

Fachstelle für pflegende Angehörige Rosenheim


Menschen, die pflegebedürftige oder ältere Menschen begleiten, betreuen und pflegen, brauchen ein offenes Ohr, Orientierung bezüglich Leitungen und Angeboten und eine tatkräftige Unterstützung.



Fachstelle für pflegende Angehörige

Reichenbachstraße 5
83022 Rosenheim


E-Mail: czrosenheim@​caritasmuenchen.org
Telefon: 08031 2037-23
Fax: 08031 2037-29

Ansprechpartner

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Rosa Schnitzenbaumer

Dipl. Sozialpädagogin (FH) Fachstelle für pflegende Angehörige Rosenheim

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Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und dem Landkreis Rosenheim gefördert.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ich pflege einen Angehörigen. Wo kann ich mich beraten lassen?

Als Ehepartner, Partner, Kind, Enkel, Nachbar, oder Freund kümmern Sie sich um einen nahen Menschen und sind damit ein pflegender Angehöriger. Beratung und Unterstützung finden Sie bei ihrer jeweils im Gebiet ansässigen Fachstelle für pflegende Angehörige oder der Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige.

Den Antrag auf Pflegegrad können Sie bei der Pflegeversicherung Ihres zu Pflegenden bekommen. Entweder Sie drucken ihn sich online aus, oder Sie rufen bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen an und lassen sich den Antrag zu schicken. Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenkasse. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen brauchen und Fragen zum Antrag und Antragsverfahren haben, wenden Sie sich an Ihre Fachstelle für pflegende Angehörige oder die Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige.

Wenn der beantragte Pflegegrad abgelehnt wurde, können sie Widerspruch gegen die Ablehnung einreichen. Meistens gibt es eine Frist (von 4 Wochen) innerhalb derer schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden kann. Das erstellte Gutachten wird dann überprüft und gegebenenfalls korrigiert. Wenden Sie sich an Ihre Fachstelle für pflegende Angehörige oder die Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige, wenn Sie dabei Unterstützung brauchen.

Die Vorgehensweise ist sehr ähnlich wie beim Erstantrag zum Pfleggrad. Die Pflegekasse schickt Ihnen das Formular zu, oder Sie drucken es sich online aus. Es gibt dann die Kategorie Höherstufung anzukreuzen. Dieser Antrag wird anschließend durch einen beauftragten Dienst überprüft und eingestuft. Die gesetzlichen Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), die privaten Pflegekassen Medicproof.

Es gibt monatliche Leistungen und jährliche Leistungen, die zur Entlastung der Angehörigen erstattet werden. Sie können zum Beispiel einen Pflegedienst beauftragen, der beim Duschen oder bei anderen Verrichtungen im Bad hilft. Auch Hilfe im Haushalt kann man über die genehmigten Leistungen organisieren. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass man sich über einen anerkannten Dienst (zum Beispiel die Fachstellen für pflegende Angehörige) einen geschulten Helfer zur stundenweisen Entlastung zu Hause organisiert. Diese Helfer beschäftigen sich stundenweise mit Ihrem Angehörigen, so dass Sie in Ruhe etwas für sich erledigen können. Jährliche Leistungen können für sehr unterschiedliche Formen der Entlastung genutzt werden, zu Hause oder auch in einer Einrichtung. Weiter gibt es ein Budget für wohnraumverändernde Maßnahmen.

Mit dem Entlastungsbetrag können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen zum Beispiel geschulte Demenzhelfer, die Patienten zu Hause stundenweise betreuen oder Haushaltshilfen. Auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege und der Kurzzeitpflege zählen hierzu. Noch nicht ausgeschöpfte Gelder können bis zur Mitte des darauffolgenden Jahres verbraucht werden.

Eigentlich braucht jeder ab dem 18 Lebensjahr eine Vorsorgevollmacht. Wenn unverhofft etwas passiert braucht jeder Mensch jemanden, der durch die Vollmacht handlungsfähig ist und gegebenenfalls Entscheidungen treffen und Leistungen beantragen kann, oder Anträge und Dokumente in Vertretung unterschreiben darf.

Sie bevollmächtigen eine oder mehrere Personen, welchen Sie vertrauen. Diese dürfen dann vertretungsweise in Ihrem Interesse handeln. Wenn Sie eine Person beauftragen möchten in Ihrem Sinne zu handeln, aber trotzdem das Gericht auf die Entscheidungen sehen soll, dann füllen Sie eine Betreuungsverfügung aus. In einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit festzuhalten, welche medizinischen Maßnahmen am Lebensende durchgeführt werden sollen und welche nicht mehr.  

Unterschiedliche Dienste bieten Hilfen zur Entlastung an. Wichtig ist, dass es sich um einen zugelassenen / anerkannten Dienst handelt, der mit der Pflegekasse abrechnen kann. Zum Beispiel Fachstellen für pflegende Angehörige, Pflege- und Betreuungsdienste. Diese bieten geschulte Leute zur Beschäftigung und Betreuung Ihres Angehörigen zu Hause an. Haushaltsnahe Dienste werden nur über Pflegedienste und Betreuungsdienste vermittelt.

Demenz ist der Oberbegriff für verschiedene Krankheitsformen, die unterschiedlich verlaufen. Langfristig führen alle zum Verlust der geistigen und gedächtnisbezogenen Leistungsfähigkeit.  Es fällt schwer den Alltag zu organisieren und sich zu orientieren.  Weiter kann es auch zu einer Veränderung von Sozialverhalten, Persönlichkeit, Antrieb oder Stimmung kommen. In jedem Fall macht es Sinn, sich an eine Gedächtnissprechstunde oder einen Neurologen zu wenden. Dort kann festgestellt werden, ob die Ursache für die Symptomatik im Gehirn des Betroffenen liegt oder Folge anderer Krankheitsbilder ist.

Rat und Hilfe erhalten Sie bei den Fachstellen für pflegende Angehörige, und den Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige. Telefonisch oder bei einem persönlichen Termin können Sie sich über Demenz, den Umgang mit dem Erkrankten und über Entlastungsangebote informieren.

Wenn ein Pfleggrad festgestellt wurde haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dies sind finanzielle Hilfen, solange Sie die Pflege selbst übernehmen, oder Hilfen durch einen anerkannten Pflegedienst. Weiter gibt es Budgets für Tagespflege, eine Betreuungsgruppe oder geschulte Demenzhelfer. Beratungsstellen und Fachstellen für pflegende Angehörige helfen Ihnen einen Pflegegrad zu bekommen, Entlastungsangebote zu finden und Informationen zum Umgang mit der Erkrankung zu sammeln. 

Die meisten Fachstellen für pflegende Angehörige haben anerkannte Helferkreise. Anerkannt bedeutet, dass die stundenweise Entlastung zu Hause mit der Pflegekasse abgerechnet werden kann. Die Helfer müssen eine vorgegebene Schulung besuchen, die mit einem Zertifikat abgeschlossen wird. Erst dann können sie in Haushalte vermittelt werden. Dort beschäftigen sie sich mit dem Patienten, gehen beispielsweise spazieren, lesen vor, spielen…. je nach Interesse und Zustand des Patienten.

Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, Kurse und Schulungen für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Tätige anzubieten. Diese können sie selbst anbieten oder eine entsprechende Einrichtung damit beauftragen. Auf Wunsch kann die Schulung auch zu Hause beim Patienten stattfinden. Inhaltlich vermitteln die Kurse Informationen und Fähigkeiten zur Körperpflege, Hebetechnik (Kinaesthetics) und zum Umgang mit Demenz. Anfallende Kosten werden von der Pflegekasse übernommen oder direkt vom Anbieter mit der Pflegekasse verrechnet. 

Fachstellen für pflegende Angehörige und Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige bieten fachlich geleitete Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige an. Hier können die Angehörigen ihre Erfahrungen austauschen und sich über alle in der Pflege anfallenden Themen informieren. Im geschützten Rahmen dieser Gruppe ist es auch möglich, Gefühle wie zum Beispiel Trauer, Wut, Überforderung zu zeigen und zu verarbeiten. Es entstehen keine Kosten für die Teilnehmer.

Einen Überblick über Heime finden Sie im Internet auf der Seite: www.muenchnerpflegeboerse.de. Sie können verschiedene Filter einstellen, um zum Beispiel nach Heimen in einem bestimmten Gebiet zu suchen oder sehen, wo es gerade aktuell freie Plätze gibt. Natürlich können Sie diese Informationen auch über Ihre zuständige Fachstelle für pflegende Angehörige oder die Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige abrufen.

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein jährliches Budget für Verhinderungspflege und ein Budget für Kurzzeitpflege zur Verfügung. Verhinderungspflege kann auch zu Hause stattfinden, während Kurzzeitpflege immer in einem Pflegeheim oder einer teilstationären Einrichtung stattfindet.

Unter Tagespflege versteht man die tageweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. Die meisten Tagespflegen haben einen Hol- und Bringdienst. Ihr Angehöriger wird morgens abgeholt, ist dann den ganzen Tag über in einer Gruppe versorgt und wird am späten Nachmittag wieder nach Hause gebracht. Im geschützten Rahmen der Tagespflege werden die Besucher aktiviert, angeleitet und beschäftigt. Die notwendige pflegerische Versorgung ist dort auch gewährleistet. Für Tagespflege gibt es ab Pflegegrad 2 ein extra Budget von der Pflegekasse.